Sehr geehrte/r Ratsuchende/r,
wenn Sie die Sonderzahlung beantragen, müssen Sie bei der Vollstreckungsstelle des Amtsgerichts einen Antrag stellen, dass Sie für die Zahlung einen einmaligen erhöhten Freibetrag erhalten werden..
In der Regel müssen Sie folgende Unterlagen bei der Antragstellung vorlegen:
- Kontoauszüge der letzten drei Monate
- Antrag auf Sonderzahlung bzw. Auszahlungsbescheid
- Pfändungsbeschluss über die bestehende Kontopfändung
Achten Sie darauf, dass Sie derzeit einen Termin beim Amtsgericht nur schwer und nur auf vorheriger telefonischer Vereinbarung erhalten.
Das alles wäre nur dann nicht möglich, wenn Ihre Bank auftrund des Sonderzahlungs-Antrages einen einmaligen weiteren Freibetrag auf dem Pfändungsschutzkonto gewährt.
Aber dazu ist die Bank nicht verpflichtet; gleichwohl sollten Sie mit der Bank vorher darüber und die Stellung des einmaligen Freibetrages unbedingt sprechen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle
Antwort
vonRechtsanwältin Sylvia True-Bohle
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Sehr geehrte Frau True-Bohle,
herzlichen Dank für die schnelle und kompetente Beantwortung meiner Frage.
Wie Sie schon sagen, sind Termine beim Amtsgericht und bei der Bank im Moment nur schwer zu bekommen.
Wenn ich Sie richtig verstanden habe, müsste die Sonderzahlung erst auf meinem Konto eingehen, bevor ich den Antrag stellen kann?
Ich werde nach einer anderen Lösung suchen müssen, um meine laufenden Kosten zu decken. Die Soforthilfe kommt jedenfalls für mich leider nicht in Frage.
Freundliche Grüße!
Sehr geehrte/r Ratsuchende/r,
das ist in der derzeitigen Zeit leider richtig, dass Termin kaum zu realisieren sind.
Und richtig; der Betrag muss eingeganegn, bzw. bewilligt sein. Eine Blanko-Freistellung ist so nicht möglich..
Sofern die Soforthilfe nicht in Betracht kommt, brauchen Sie diese Schritte dann natürlich auch nicht zu machen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle