Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung an Stadtplandienst.de
vom 4.5.2010
30 €
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beantwortet von
Sehr geehrte Damen und Herren, welche Antwort empfehlen Sie bei einer späten Annahme meines Vergleichsvorschlags zu einer Abmahnung, die ich vor zwei Jahren erhielt? ... Hier der Fall: Im Juli 2008 erhielt ich eine Abmahnung, weil ich auf einer Vereinswebseite unzulässigerweise Kartenmaterial der Euro-Cities AG veröffentlicht habe. ... Hier der Text der Unterlassungserklärung: Hiermit verpflichtet sich ..., es bei Vermeidung einer Vertragsstrafe, deren Höhe in jedem Fall von der Euro-Cities AG festzusetzen und ggf. vom Landgericht Berlin zu überprüfen ist, zu unterlassen, den nachfolgend dargestellten Kartenausschnitt: (ein Screenshot vom Mai 2008 ist abgedruckt) künftig ohne einen mit der Euro-Cities AG geschlossenen Lizenzvertrag weder in digitalisierter noch in gedruckter Form zum Zwecke der Eigennutzung oder Nutzung durch Dritte aus dem Internet herunterzuladen/herunterladen zu lassen und entgeltlich und/oder unentgeltlich zu veröffentlichen und/oder veröffentlichen zu lassen.