Sehr geehrter Ratsuchender,
Ihr Freund hat in der Tat ein Problem.
Er sollte den Eintrag im ETB schnellstens löschen (lassen).
Ist dieses in der Kürze der Zeit nicht möglich, sollte er dem Vertreiber schnellstens mitteilen, dass die Löschung zu erfolgen hat und er sich von der weiteren Veröffentlichung distanziert. Diese Nachricht sollte er gut aufbewahren, um weiteren Abmahnungen vorzubeugen.
Da schon eine Abmahnung erfolgt ist, steht nämlich zu befürchten, dass der Abmahnende genau so vorgehen wird, wie Sie es schon beschrieben haben. Ohne dass Ihr Freund dann dise Nachricht präsentieren kann, können weitere Kosten auf ihn zukommen.
Hier ist also Eile geboten.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle