Falschangaben im Energieausweis und Markler-Exposé
vom 16.6.2023
für 60 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Sascha Lembcke / Kiel
Da wir nicht davon ausgehen, das Verkäufer, Markler oder der Ersteller des Energieausweis einfach zugeben werden, falsche Angaben gemacht zu haben ist unsere Frage: Gibt es eine realistische Möglichkeit, hier zumindest Teilweise eine nachträgliche Preisminderung oder Beteiligung an den Reparaturen vom Verkäufer oder Markler zu bekommen, ohne eine arglistige Täuschung nachweisen zu müssen ?