Auflassungsvormerkung wegen PfÜBim Grundbuch
beantwortet von
Rechtsanwalt Dr. Andreas Neumann / Münster
Der PfÜB wurde im Grundbuch eingetragen „Ansprüche aus Auflassungsvormerkung wegen … ., gepfändet für … (den Gläubiger) gemäß PfÜB …, eingetragen am …" . ... Grundschuld aus den Ansprüchen oder der Gläubiger als zweiter Eigentümer?