Guten Tag, ich möchte als Zwischenhändler einer Immobilie auftreten, allerdings sofern möglich, und hier ist die Frage, nicht als Eigentümer bzw. kurzzeitiger Eigentümer des Objekts, sondern nur als Zwischenhändler zwischen den Parteien, die selbstredend voneinander keine unmittelbare Kenntnis haben dürfen, da zum einen hier die geschäftsgrundlage des Zwischenhandels gefährdet wäre und zum anderen der Gewinn des Zwischenhandels offenläge. Desweiteren läge der Vorteil darin, dass bei einem Weiterverkauf der Immobilie zwei mal die Nebenkosten des Kaufes anfielen (Grunderwerbssteuer, Notarkosten, Grundbucheintragung etc.), auch diese würde ich gern vermeiden bzw. nur einmal entrichten wollen. ... Einmal mit dem Verkäufer der Immobilie einen KV als "namentlich genannte Person oder Dritte" in der Funktion des Käufers und einen weiteren KV mit dem späteren Käufer der Immobilie als "namentlich genanne Person oder Dritte" in der Funktion als Verkäufers.