Probleme mit Abwasser und Regenwasser nach Hauskauf
beantwortet von
Rechtsanwalt Peter Dratwa / Düsseldorf
Da es hier zu einigen Überraschungen gekommen ist (unter anderem war das Abwasser noch an die alte Kleinkläranlage auf dem Grundstück angeschlossen) , fragen wir uns jetzt, ob wir grundsätzlich rechtlich die Möglichkeit haben, die ehemaligen Eigentümer zu belangen und sie zumindest an den entstandenen Kosten teilhaben lassen zu können.