Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Grundsätzlich ist zunächst einmal das Haus 50% zu 50% zu teilen, da Sie beide je zur Hälfte im Grundbuch stehen.
Der Bundesgerichtshof hat zudem entschieden, dass Zuwendungen unter nicht verheirateten Paaren
unter gewissen Umständen zurückgefordert werden können. Das gilt nicht für das tägliche Leben, wie das bezahlen von Urlaubsreisen oder Essengehen. Das gilt aber dann, wenn Aufwendungen gemacht wurden, die über das Normalmaß hinausgehen.
Hier müsste man genau prüfen, worauf diese 12000 EUR gezahlt wurden. Was wurde gesagt, gibt es Zeugen, was steht auf dem Kontoauszug, wie waren die genauen Umstände.
Hier rate ich zu einem persönlichen Gespräch mit einem Anwalt, da hier genau der Einzelfall betrachtet werden muss. Dieser kann dann auch das weitere Vorgehen besprechen - es muss hier ja nicht gleich zum Prozess kommen. Wenn jedoch, so würde dieser Prozess ohnehin vor dem Landgericht geführt werden, sodass dort ohnehin Anwaltszwang herrschen würde und die Erstberatungskosten für den Anwalt dann in dem Mandat aufgehen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Diese Antwort ist vom 21.08.2017 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Antwort
vonRechtsanwältin Dr. Corina Seiter
Stedinger Str. 39a
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Rechtsanwältin Dr. Corina Seiter
Fachanwältin für Familienrecht, Fachanwältin für Strafrecht
Vielen Dank für die schnelle Antwort!
Was ist denn in Bezug auf einen Hauskauf ein "Normalmaß"?
Zur Erläuterung:
Das Geld wurde anteilig für die Kaufnebenkosten (Grunderwerbssteuer, Maklergebühren usw.) verwendet. Ich verfügte zu dem Zeitpunkt über keinerlei Geldmittel.
Zeugen gibt es wohl keine für die Zahlung. Nur die Kontoauszüge.
Vielen Dank im Voraus.
Hier kann Ihnen leider keiner eine 100%tige Antwort geben, da dies Auslegungssache ist. Wenn das Geld nicht ins Haus gesteckt wurde, sondern für die Nebenkosten verwandt wurde, könnte es sein, dass es sich hierbei um ähnliche Zahlungen wie z.B. Miete, Urlaubsreisen handeln könnte. Allerdings wäre hier auch wohl ein Verhältnis zum Einkommen zu setzen - für Millionäre sind die 12000 EUR eher normal, als wie wenn man nur 1200 EUR netto verdient.
Hier wären auch die Gesamtumstände entscheidend, was z.B. noch gezahlt wurde in der Zeit, in der Sie kein Geld hatten, sodass es auch sein kann, dass hier eben das Normalmaß überschritten wurde.
Wie bereits geschrieben, handelt sich diese Frage nicht sehr gut für eine Onlineplattform, da hier alles genau beleuchtet werden muss.
Selbst die Rechtsprechung kann hier uneinheitlich sein, es kann hier sogar vom jeweiligen Richter abhängen, da es eine Auslegungssache ist.