Sehr geehrte Rechtsanwältin, sehr geehrter Rechtsanwalt, hier meine Frage: Kann ich bei sofortiger Bezahlung einer Forderung, die per gerichtlichem Mahnbescheid mir gestellt wird, nur die Forderung alleine bezahlen, nicht noch die zusätzlichen Gebühren dazu? (Diese übersteigen in meinem Fall bei weitem die Forderung.) ... IX KostÄndG) 5,00 Euro gesamt 48,00 Euro Mahnbescheid (rechte Seite) Hauptforderung Dienstleistungsvertrag 25,95 Euro Kosten wie nebenstehend 48,00 Euro Nebenforderungen: Kontoführungskosten 3,00 Euro Inkassokosten 15,00 Euro Zinsen vom Antragsteller 28.04.02 - 17.02.05 4,83 Euro vom Gericht berechnet 0,02 Euro (5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz aus 25,95 vom 18.02.05 - 21.02.05) Alles insgesamt 96,80 Euro Mir ist das ganze auch deshalb unklar, da die ursprüngliche Forderung an einen zweiten Gläubiger übergegangen ist.