angeblich verspäteter Widerspruch gegen Vollstreckungsbescheid
Ich hatte versäumt eine Forderung (nach Mahnung) für eine Objektmiete zu begleichen und mich nicht beim Gläubiger gemeldet.Dieser hat daraufhin einen Mahnbescheid erlassen.Daraufhin kontaktierte ich den Gläubiger und hab mit diesem einen Abzahlungsplan vereinbahrt, den der Gläubiger unterschrieben hat und gleichzeitig schriftlich auf Vollstreckungsmaßnahmen verzichtete.Im selben Atemzug tilgte ich ca 25% der Forderung.In gutem Glauben das die Sache sich erledigt hat, habe ich keinen Wiederspruch gegen den Mahnbescheid eingelegt.Daraufhin habe ich einen Vollstreckungsbescheid vom Amtsgericht erhalten.Dieser wurde am 07.05.09 (lt. gelben Umschlag) zugestellt.Aufgrund dessen habe ich Widerspruch gegen den Vollstreckungsbescheid eingelegt und eine Kopie des unterschriebenen Abzahlungsplanes beigefügt.Dieses Schreiben ging lt. ... Jetzt erhalte ich ein Schreiben vom Amtsgericht mit folgenden Wortlaut:Ihnen wird mitgeteilt, dass aufgrund Eingang verspäteten Widerspruchs, welcher als Einspruch zu werten ist, das Mahnverfahren an das zuständige Prozessgericht abgegen wird.