Sehr geehrter Ratsuchender,
Ihre Fragen beantworte ich wie folgt.
1. Welche Möglichkeiten haben wir diesen negativen Eintrag aus der Schufa löschen zu lassen bzw. ist dieser Mahnbescheid möglichweise schon verjährt?
Einträge sind zu löschen, wenn sie entweder falsch oder erledigt sind (§ 35 Abs. 1 S. 1, Abs. 2 Nr. 4 BDSG
).
Wenn tatsächlich ein Vollstreckungsbescheid vorliegt und die damit titulierte Forderung noch nicht beglichen ist, können Sie eine Löschung des Eintrages nur erreichen, wenn Sie den Vollstreckungsbescheid "beseitigen" können oder zahlen.
2. Sollte es einen Vollstreckungsbescheid geben ist der 30 Jahre gültig, wie kommen wir an diesen Titel ran?
Den Titel erhalten Sie vom zuständigen Amtsgericht oder vom Gläubiger.
Zuständig ist das Amtsgericht am (damaligen) Geschäftssitz des Gläubigers
Wenden Sie sich an das zuständige Amtsgericht. Möglicherweise liegt ein Fehler bei der Zustellung des Vollstreckungsbescheides vor. Dann kann dieser noch durch Einspruch angegriffen werden.
Mit freundlichen Grüßen
Peter Eichhorn
Rechtsanwalt
Achtung Archiv
Diese Antwort ist vom 09.09.2014 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
Jetzt eine neue Frage stellen
Diese Antwort ist vom 09.09.2014 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
Jetzt eine neue Frage stellen