Vorzeituge Kündigung eines befristeten Mietvertrages
vom 2.7.2011
60 €
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Meine Frage: der Mietvertrag hat zwar die benannte zeitliche Berenzung, aber es fehlt die Begründung der Befristung gemäss ³575 BGB: Will der Vermieter einen qualifizierten Zeitmietvertrag abschließen, ist - wie schon vor dem 1. ... Als Gründe werden vom Gesetzgeber anerkannt (<a class="textlink" rel="nofollow" href="http://dejure.org/gesetze/BGB/575.html" target="_blank" class="djo_link" title="§ 575 BGB: Zeitmietvertrag">§ 575 BGB</a>): Der Vermieter will nach Ablauf der Mietzeit 1) die Wohnung für sich, seine Familienangehörigen oder zu seinem Haushalt gehörende Personen nutzen (Eigennutzung) - oder 2) die Räume in zulässiger Weise beseitigen oder so wesentlich verändern oder instand setzen, dass die Maßnahmen durch eine Fortsetzung des Mietverhältnisses erheblich erschwert würden - oder 3) die Räume an einen/eine zur Dienstleistung Verpflichteten vermieten. ... Wie muss ich eine ordentliche Kündigung formulieren und habe ich eventuell nur einen 'normalen' unbefristeten Mietvertrag?