Der Vermieter möchte den Schaden beheben lassen, jedoch sieht er keine Veranlassung, auf die Miete zu verzichten auch keine Minderung, weil man seiner Meinung nach die Wohnung dennoch beziehen könnte im jetzigen Zustand. Auf die Frage, wer die Möbel (Schrank, Bett, Matratze) ersetzt bei Nässe, meinte der Vermieter, dass man als Mieter immer damit rechnen muss, dass Möbel in der Wohnung kaputt gehen können durch Undichtigkeiten. ... Obwohl der Makler mündlich in Kenntnis gesetzt wurde, dass wir eine fristlose Kündigung in Betracht ziehen, wurde meine Tochter von ihm als Mieterin bei der Stadt gemeldet.