Immobilienerwerb - Kuendigung wegen Eigenbedarf
vom 13.9.2007
35 €
Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
beantwortet von
Rechtsanwältin Jutta Petry-Berger / Frankfurt
Folgende Fragen: Stellt eine solche Kuendigung auf Eigenbedarf ein "berechtigtes Interesse" dar und ist dies durchsetzbar? Wuerde das Argument, "zum Zeitpunkt des geforderten Eigenbedarfs ist ein Auszug nicht moeglich da der Sohn zu dem Zeitpunkt ein Jahr vor Abschluss seiner allgemeinen Hochschulreife ist" als Sozialer- oder genereller Haertefall von einem Gericht anerkannt?