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254 Ergebnisse für eigentümer teilungserklärung sondereigentum zustimmung

Grenzen der Gartenumgestaltung im Sondernutzungsrecht
vom 14.3.2013 65 € Historischer Preis
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Hinsichtlich der Plichten ist in der Teilungserklärung vermerkt, dass er als "Sondereigentümer zur ordnungsgemäßen Instandhaltung und Instandsetzung seines Sondereigentums, sowie der Flächen die seinem Sondereigentum unterliegen, verpflichtet ist." Weiterhin ist festgehalten, dass "kein Sondereigentümer die im gemeinschaftlichen Eigentum stehenden Teile des Gebäudes und des Grundstücks eigenmächtig verändern darf." ... Daher meine Fragen mit der Bitte um rechtliche Beratung: - Darf der ET unter den Voraussetzungen der Teilungserklärung die hohen Büsche einfach ohne Zustimmung der Gemeinschaft ersatzfrei entfernen?
Anrechnung eines sanierten Keller-/Hobbyraums als Wohnfläche
vom 16.2.2024 für 52 €
beantwortet von Rechtsanwalt
Guten Tag, ich bin Eigentümer einer Erdgeschosswohnung in Berlin. Der Wohnung ist per Teilungserklärung ein Raum im Kellergeschoss als Sondereigentum zugeordnet. ... In der Teilungserklärung aus den 1980er Jahren heißt es zu meinem Sondereigentum, dass dieser Raum „nicht zu Wohnzwecken" dient.
Benötigt Bau eines ursprüngl. grplanten Staffelgeschosses nach 14 Jahren Zustimmung?
vom 30.5.2007 50 € Historischer Preis
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Das Staffelgeschoß gehört zu einer der Wohnungen im Obergeschoß (OG) und ist so auch in der Teilungserklärung eingetragen. ... Fragen: Kann ein solcher Aufbau nachträglich ohne die Zustimmung aller Wohnungseigentümer erfolgen bzw. kann ich ihn als ein Eigentümer verhindern? ... Ist eine Zustimmung evtl. schon deswegen erforderlich, weil die äußere Gestaltung des Gebäudes verändert wird?
Schrank im Gemeinschaftseigentum
vom 29.3.2015 51 € Historischer Preis
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Sehr geehrte Damen und Herren, es handelt sich um ein 2 Fam.Haus, mit 2 Eigentümern, mein Anteil beträgt 566/1000. ... Nun sagte sie zu mir nachdem der Schrank nun fast drei Jahre steht, dass sie gerne von mir eine schriftliche Bestätigung hätte, dass sofern sie irgendwann verkaufen der Schrank von mir -sollte es den zukünftigen Eigentümer stören- zurückgebaut wird Ich erwähnte daraufhin, dass sicherlich der Schrank nicht gebaut worden wäre, wenn sie ihr Wort nicht gegeben hätte. ... Gerne sagte ich biete ich Ihnen wie folgt an, wir führen den Schrank ins Gemeinschaftseigentum zurück , die jeweiligen Türen, Fächer werden dem jeweiligen Eigentümer zugeordnet und sie bezahlen mir ihren Anteil an Miteigentumsanteilen dem Schrank den ich allein bezahlt habe.
Aufstellen eines Pavillons
vom 24.8.2009 30 € Historischer Preis
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Sehr geehrte Damen/Herren, in einem Wohngebiet in Möhnesee/Soest steht ein 6-Familienhaus indem ich eine Eigentumswohnung im EG mit Sondernutzungsrecht des Gartengründstückes besitze. Auf der schon vorhandenen Terassenplatte möchte ich einen Pavillon aufstellen. Umbauter Raum: ca.38 qm.
Hausverkauf bei Eigentümergemeinschaft
vom 26.5.2005 30 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Sehr geehrte Damen und Herren, mein Bruder, meine Ex-Schwägerin und ich sind Eigentümer eines 2-Familienhauses. ... Es gibt keine Teilungserklärung oder sonstige schriftliche Vereinbarung über die Aufteilung und Nutzung des Hauses. ... Der Bruder möchte, abhängig vom Ausgang des Scheidungsverfahren, die von ihm genutzte Wohnung entweder vermieten, verkaufen oder eine Teilungserklärung der Wohnungen des Hauses.
ETW: Neuberechnung der Wohnfläche nach Balkonanbauten
vom 20.8.2013 78 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Sachverhalt: 2005/2006 wird durch die Eigentümer einer ETWohnanlage genehmigt, dass an sechs Wohnungen jeweils ein Balkon angebaut wird. ... Diese wurden aber nicht später angebaut, diese waren schon bei der ersten Erstellung der Teilungserklärung vorhanden und ihre Fläche wurde in der Teilungserklärung mit eingearbeitet. ... Und das ist die Antwort des Notars: „Nein, dieser Gesichtspunkt ist bei der Änderung der Teilungserklärung nicht berücksichtigt.
Sondernutzungsrecht - Terrasse
vom 24.6.2007 35 € Historischer Preis
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Vor zwei Jahren habe ich das Problem auf einer Hausversammlung deutlich vorgestellt und die Verwalterin sagte damals, dass sie in der Teilungserklärung nachschauen müsse, was uns zusteht. ... In der Teilungserklärung steht im Originalwortlaut: §4 Gegenstand des Gemeinschaftlichen Eigentum Gemeinschaftliches Eigentum sind das Grundstück sowie die Teile, Anlagen und Einrichtungen des Gebäudes, die nicht im Sondereigentum oder Eigentum eines Dritten Stehen, insbesondere die Teile des Gebäudes, die für dessen Bestand oder Sicherheit erforderlich sind sowie die Anlagen und Einrichtungen, die nicht nur dem Gebrauch eines Eigentümers dienen, selbst wenn sie im Bereich der im Sondereigentum stehenden Räume befinden. §5 Absatz 3 Die für einen Eigentümer geltenden Instandhaltungs- und Unterhaltungspflichten hinsichtlich der in seinem Sondereigentum stehende Räume und Anlage, gelten auch für die Räume und Anlagen, die ihm im Wege des Sondernutzungsrechtes zur dauernden und ausschließlich Nutzung worden sind. §7 (1) Jeder Eigentümer hat Interesse der Eigentümergemeinschaft die in seinem Sondereigentum stehenden oder von Ihm allein benutzten Flächen und Gebäudeteile nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Bewirtschaftung instandzuhalten. ... Dasselbe gilt für Schaden seines Sondereigentums, die dem gemeinschaftlichen Eigentum oder dem Sondereigentum Dritter Nachteile bringen könnten. (3) Der Verwalter ist berechtigt, jeden Eigentümer zur Instandhaltung des seiner Unterhaltungspflicht Obliegenden anzuhalten.
Teilungsverbot in Teilungserklärung
vom 21.8.2008 20 € Historischer Preis
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Nun möchte ich durch Teilung (§ 8 WEG) den Ursprungszustand wieder herstellen und finde in der Teilungserklärung folgenden Passus: §9 Übertragung des Wohnungs-/Teileigentums Schuldrechtlich gilt: Kein Wohnungs-/Teileigentümer darf sein Eigentum aufteilen.
PKW-Stellplatz nicht nutzbar
vom 24.8.2007 35 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
(Sondereigentum gem. Teilungserklärung) Die theoretisch geplante Aufteilung der Stellplätze wurde uns vor Abschluss des Kaufvertrages als Planauszug (DIN A 4-Blatt) sowie mit der Teilungserklärung (ebenfalls vor Abschluß des Kaufvertrages) zugesandt. ... Kann der vorherige Eigentümer gezwungen werden, den o.g.
Sonder- oder Gemeinschaftseigentum ?
vom 27.2.2008 40 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwältin
Es erfolgte auch bis heute keine Änderung der Teilungserklärung. ... Durch eine Bausachverständige wurden wir jetzt darauf hingewiesen, dass der nachträglich angebrachte Balkon durch die nicht geänderte Teilungserklärung rein rechtlich nicht zum Sondereigentum der dazugehörigen Wohnung zählt, sondern zum Gemeinschaftseigentum. ... Einer Änderung der Teilungserklärung werden wir nicht zustimmen.
Rückbau einer Eigentumswohnung im 2-Parteienhaus
vom 20.7.2016 100 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Beide Eigentümer sind mittlerweile verstorben. ... Welche Konsequenzen kann dieser Rückbau für die Eigentümer der Erdgeschoßwohnung haben, insbesondere im Hinblick auf die Rechten und Pflichten der Eigentümer in der Eigentumsgemeinschaft? Sollte eine Änderung des notariellen Vertrags über die Aufteilung des Eigentums (ein Haus, ein Grundstück im Kataster) erfolgen?
Änderungen des Grundbuchs durch Mehrheitsbeschluss?
vom 30.7.2010 20 € Historischer Preis
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Im Grundbuch ist eingetragen: Die Aufteilung geschieht wie folgt: 1/3-tel Miteigentumsanteil, verbunden mit Sondereigentum an der Wohnung 2 sowie das Sondernutzungsrecht an dem befestigten KFZ- Stellplatzes Nr. 2 des Aufteilungsplanes sowie das Nutzungsrecht an der im anliegenden Lageplan grün eingezeichneten Fläche des Flurst. … Bitte um Beantwortung folgender Frage: Kann durch Mehrheitsbeschluss (2* Zustimmung – 1* Ablehnung durch Eigentümer), das im Grundbuch eingetragene Nutzungsrecht entzogen bzw. beschränkt werden?
Mediation
vom 14.12.2014 52 € Historischer Preis
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Meine Frage ist :gilt diese Mediation die die beiden Streithähne geschlossen haben auch für uns als eventuell neue Eigentümer bzw. greift diese Regelung auf uns über? ... Es steht ein Satz in dem Protokoll: (die Teilungserklärung soll geändert werden). ... Sie verpflichten sich wechselseitig an der Änderung dieser Teilungserklärung teilzunehmen.
bauliche Massnahme am WEG geteilten Haus
vom 3.2.2010 55 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Wir moechten nun wissen, ob wir als neue Eigentuemer genannter Wohnungen eine Fassadendaemmung des Anbaus grundsaetzlich druchfuehren koennen (Aussenwaende sind Gemeinschaftseigentum, eine Waermebruecke verursacht aber den Schaden am Sondereigentum der Wohnung), auch wenn sich der Eigentuemer der Dachgeschosswohnung im Haupthaus dagegen aussprechen sollte. ... Hintergrundinfo: In der Gemeinschaftsordnung als Anlage zur Teilungserklaerung steht unter §3 Zweckbestimmung und Nutzung des Raumeigentums im Absatz 3 folgender Text: Angelegenheiten, ueber die nach dem WEG oder nach dem Inhalt dieses Vertrages die Eigentuemer durch Beschluss entscheiden koennen, werden durch Beschlussfassung in einer Versammlung der Eigentuemer geordnet. ... Desweiteren steht unter §4 Absatz 2 dieser Gemeinschaftsordnung folgender Text: Groessere Instandsetzungs- oder Erneuerungsmassnahmen an den Aussenanlagen sind nur mit Zustimmung aller Eigentuemer zulaessig.
Schornstein marode - wer zahlt?
vom 3.9.2014 60 € Historischer Preis
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Die Teilungserklärung enthält keine Aussage, ob es sich bei dem Schornstein um Sonder- oder Gemeinschaftseigentum handelt. ... Mithin ist der Schornstein Sondereigentum.
Austausch Innen- und Außenfenster durch Eigentümergemeinschaft
vom 17.7.2006 25 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwältin
Sehr geehrter Damen und Herren, in der Teilungserklärung wurde vereinbart: Gegenstand des Sondereigentums die Innentüren der im Sondereigentum stehenden Räume und bei Doppelfenstern die Innenfenster. ... Frage Müssen in diesem Fall alle Eigentümer einverstanden sein, oder reicht bei der Versammlung die Zustimmung der Mehrheit der Eigentümer ? Kostenverteilung , müsste nicht 50 % von dem jeweiligen Eigentümer getragen werden und 50 % von der Gemeinschaft.
Sondernutzungsrecht in einer WEG
vom 8.6.2024 für 55 €
beantwortet von Rechtsanwalt
Eines der Wohnhäuser bewohnen wir selbst als Sondereigentum. ... Unsere Fragen: 1.Ist die Errichtung eines (Bau)-Zaunes ohne Zustimmung rechtlich zulässig? ... Wenn nicht, darf ich das Grundstück ohne Zustimmung des Berechtigten betreten?