Wasser-Abrechnung rückwirkend erzwingen & Ansprüche daraus geltend machen
beantwortet von
Rechtsanwalt Daniel Saeger / Bonn
Sie wohnt seit nunmehr fast 5 Jahren in dieser Wohnung, und obwohl im Mietvertrag unter „Weitere Vereinbarungen" folgender Wortlaut handschriftlich enthalten ist: „Wasser/Abwasser, Strom sowie Heizkosten (gemäß Ista-Abrechnung) werden mit dem Mieter separat abgerechnet", wurden bis dato keine separaten Wasser-Abrechnungen erstellt. ... Selbstverständlich werde ich mich auch von unserer Mutter entsprechend bevollmächtigen lassen für alle Belange, die diesen Mietvertrag betreffen und dies der Vermieterin auch schriftlich mitteilen.