Gartennutzung im Mietvertrag / Vermieter will den Garten bebauen
vom 15.4.2014
30 €
Historischer Preis
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beantwortet von
Rechtsanwältin Jutta Petry-Berger / Frankfurt
Ich wohne in einem Haus, was uns komplett zur Mieter überlassen worden ist. Ich wohne mit meiner Freundin im ersten Stock, meine Schwester mit Kind Erdgeschoss. Laut Mietvertrag von 2006 wurde uns der Garten (ca. 200 Quadratmeter) zur Nutzung überlassen.