Diese sind Prekariat, welche die rechtlichen Möglichkeiten, die das Deutsche Mietrecht Mietern bietet in Verbindung mit den wenigen Rechten, die Vermieter haben, weidlich ausgenutzt haben und erst zum 30.8.15 ist es mir gelungen, die Wohnung zu entmieten. Aufgrund meiner Erfahrungen will ich ab Leerstand nie mehr unbefristet vermieten, sondern nur noch mit Zeitmietvertrag, damit ich sicher sein kann, falls die Mieter wieder rechtlich geschützte Schmarotzerambitionen haben, dass diese zu einem definierten Termin (Beispiel 1.1.2021) ausziehen müssen. ... Da hier keine Angehörigen in Frage kommen, die (w/Arbeitsplatz-Studium etc) in besagte Wohnung "müssen", bleibe nur ich übrig, der sicherlich als Grund-falls dieser anzugeben wäre- "die andere Gegend, als immer angedachter Altersruhesitz, die kulturellen Rahmenbedingungen dort.." benennen könnte, allerdings wird nie eine Zwangssituation zu nennen sein, wie Wohnungsnot (habe ja eine Wohnung) oder berufliche Veränderung oder Pflegebedarf einer nahestehenden Person dort etc..