Können durch den Beschluss der Eigentümergemeinschaft die Nebenkosten für die Treppenhausreinigung v
Es wurde ein Unternehmen beauftragt und die Kosten umgelegt. ... Die Abweichungen sind nicht unerheblich und liegen im Bereich von 20% bzw. ca. 150 Euro pro Jahr, die ggf. meine Vermieterin zusätzlich tragen müsste, weil sie mit ihrem Mieter anders abrechnet als die Eigentümergemeinschaft insgesamt. ... Zitat 1b: "Die Betriebskosten werden vom Vermieter entsprechend der Heizkostenverordnung umgelegt, d.h. nach Wohn- oder Nutzfläche oder nach dem umbauten Raum der beheizten Fläche und nach einem dem Energieverbrauch rechnungtragenden Maßstab.