kündigung des mietvertrags frage?
beantwortet von
Rechtsanwalt Karlheinz Roth / Holm
Von dem Verzicht bleibt das Recht zur fristlosen Kündigung und zur außerordentlichen Kündigung mit gesetzlicher Frist unberührt. „ Wie mir bekannt ist kann die Wohnung auf Grund der unzumutbaren Größe gekündigt werden. Ein beiderseitiger zeitlich begrenzter Ausschluss des Kündigungsrechts für zwei Jahre ist grundsätzlich auch dann wirksam, wenn er formularmäßig vereinbart ist. ... Im Februar oder März wurde eine Anwaltskanzlei mit der Kündigung beauftragt.