Kündigungsfrist und "Renovierung"
vom 16.7.2005
15 €
Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
beantwortet von
Gilt in diesem besonderen Fall nicht ein "Härtegrund", wegen dem man auch noch rückwirkend zum 03.07. hätte kündigen können? ... Der Mieter verpflichtet sich, dem Vermiter zum Zwecke der Besichtigung nach Aufforderung zu dem vom Vermieter bestimmten Termin den Zutritt zur Wohnung zu gewähren. ... Die Rechnung wurde zweimal an die falsche Wohnung gestellt (eine Wohnung unter uns), dann die Anschrift einfach getauscht; es entsteht der Eindruck, der Mieter hier soll über die Leisten gezogen werden.