Sehr geehrter Ratsuchender,
zunächst vielen Dank für Ihre Anfrage.
Nach Ihren Schilderungen ist davon auszugehen, dass Sie einen Anspruch auf Minderung haben. Hierzu müssen Sie Ihrem Vermieter anzeigen, die Miete für die Zukunkt bis zur Behebung der Mängel zu mindern. Aus Beweiszwecken rate ich Ihnen, eine solche Mängelanzeige schriftlich per Einschreiben mit Rückschein zu verschicken und sich von dem Schreiben für Ihre Unterlagen eine Kopie zu machen.
Maßgebend für die Höhe der Minderung ist die Beeinträchtigung, insbesondere die Schwere des Mangels. Nach Ihren Schilderungen besteht in zwei Räumen Einsturzgefahr, darüber hinaus sind die Fenster undicht, die Heizung nicht 100%ig funktionsfähig und abschließend haben Sie auch noch Silberfischen. Silberfische sind meist ein Indiz für Feuchtigkeitsbefall. Nach Auflistung dieser Vielzahl an Mängel, ist die Beeinträchtigung erheblich. Wie hoch aber tatsächlich gemindert werden kann, ist eine Frage des Einzelfalls und bedarf einer genaueren Kenntnis der Wohnverhältnisse. Insgesamt handelt es sich aber nach Ihrer Beschreibung um eine gravierende Beeinträchtigung, die Sie mindestens zu 50% Minderung der Bruttomiete. Schreiben Sie dem Vermieter aber auch, dass Sie sich weitere Mitminderungen vorbehalten, damit sichern Sie sich Ihre Rechte, wenn eventuell in einem weiteren Prozess noch höhere Mietminderungen geletnd machen wollen.
Sollte aber wie von Ihnen bewschrieben tatsächlich die Gefahr bestehen, dass in zwei Räumen Decken einstürzen und können Sie die Wohnung ohne diese Räume praktisch nicht benutzen, dann können Sie die Miete bis zur Behebung dieser Mängel auch um 100 % kürzen, ohne dass Ihnen der Vermieter deswegen fristlos kündigen dürfte. Die Einsturzgefahr sollte allerdings durch einen Sachverständigen festgestellt worden sein.
Mit freundlichen Grüssen
Marcus Glatzel
Rechtsanwalt