Fragen zu Mietvertrag gewerbliche Räume und Grundstücke
vom 8.3.2009
70 €
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Die Miete hierfür wurde von A an den Vormieter B bezahlt, der noch einen Mietvertrag für die Räumlichkeiten bis zum 31.12.2008 mit dem Vermieter C hatte (ca. 30 Jahre). Zur Zeit regelt ein Vorvertrag das Mietverhältnis zwischen A und C (weder von A noch von C unterschrieben), ein neuer Mietvertrag ist aufgesetzt und soll nun zur Unterschrift kommen: „Das Mietverhältnis beginnt am 1.1. 2009.“ Zu diesem Mietvertrag möchte ich wissen, ob der aufgeführte Paragraph 16 ‚Schönheitsreparaturen’ und Paragraph 27 ‚Sonstige Vereinbarungen’ zu Paragraph 16 wirksam oder unwirksam sind. ... Noch ein paar weitere Details, die evtl. zur Beantwortung der Fragen wichtig sein könnten: Als Vorvertrag wurde A von C eine Kopie des voraussichtlichen Mietvertrages vorgelegt ohne diese ‚Sonstige Vereinbarung’ zu den Schönheitsreparaturen.