Kündigung wegen Eigenbedarf trotz Befristeten Kündigungsausschluss
vom 15.1.2014
40 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Gerhard Raab / Frechen-Königsdorf
Sehr geehrte Damen und Herren, mein Vermieter hat mir eine Kündigung wegen Eigenbedarf angekündigt. ... Die ordentliche Kündigung ist daher erstmals zu dem vorgenannten Datum mit gesetzlicher Frist zulässig. Von dem beiderseitigen Verzicht bleib das Recht beider Mietvertragsparteien zur außerordentlichen Kündigung und zur fristlosen Kündigung unberührt."