Ich bin letztes Jahr aus einem gemeinsamen Mietvertrag bei dem ich einer der zwei Hauptmieter war ausgestiegen und meine Position in dem Vertrag wurde durch einen Nachmieter ersetzt, es fand also ein Mieterwechsel und keine Kündigung statt. ... Das Mietverhältnis bleibt weiterhin bestehen und (Nachmieter) tritt statt seiner in das bestehende Vertragsverhältnis ein und übernimmt von dem Zeitpunkt an die aus diesem Vertrag hervorgehenden Rechte und Pflichten. ... Da dies nicht geschehen ist, ist es nun so, dass ich für alle ab dem Datum meines Austritts aus dem Mietvertrag auftretenden Fälligkeiten wie z.B. die Nebenkostenabrechnung für 2022 theoretisch nicht haftbar bin und diese alleine an die verbliebene Mitbewohnerin und Nachmieter gerichtet werden können?