Mietrecht, Kündigung des Vertrages
vom 24.5.2011
40 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Guido Matthes / Ennepetal
Aktuell war lt. der Nebenkostenabrechnung 2010 eine Nachzahlung von 911,75 zu leisten, gegen diese hatten die Mieter Widerspruch eingelegt. ... Im Mietvertrag ist nicht vereinbart worden, dass der auf unsere Mandanten als Mieter anfallende Betriebskostenantei sich anhand der Miteigentums- anteile als Verteilermaßstab berechnet, Ein solcher Verteilermaßstab entspricht auch nicht den Vorschriften des BGB in welchem die Wohn-fläche als gesetzlicher Verteilermaßstab angese-hen wird." ... Sollte man in diesem Fall in der Kündigung von Eigenbedarf sprechen, bzw. was muss ich noch beachten, damit die Angelegenheit unkompliziert realisiert werden kann?