Mietvertrag wg. Nichterfüllung fristlos kündigen?
beantwortet von
Rechtsanwältin Karin Plewe / Konstanz
Nach meiner Auffassung und Auslegung (§ 543 BGB, besonders Abs. 2 Satz 1 sowie Abs. 3 Satz 1) ist eine fristlose Kündigung unsererseits rechtens oder zumindest gerechtfertigt.