Schönheitsreparaturen und Farbspritzer der Vormieter
Der Mieter übernimmt die Schönheitsreparaturen während der Mietdauer auf eigene Kosten. ... Hat der Mieter Schönheitsreparaturen bzw. kleine Instandhaltungen übernommen, so kann der Vermieter die fälligen Reparaturen während der Vertragslaufzeit fordern, spätestens jedoch bei Ende des Mietverhältnisses alle nach dem Grad der Abnutzung gemäß nachstehendem Fristenplan erforderlichen Schönheitsreparaturen verlangen.. ... Sind bei Ende des Mietverhältnisses Schönheitsreparaturen nach vorstehendem Fristenplan noch nicht fällig, kann der Vermieter verlangen, dass der Mieter nur einen Kostenanteil von den Kosten zu tragen hat...[...]