Auszug aus der Mietwohnung vor Ablauf der Kündigungsfrist
beantwortet von
Rechtsanwältin Wibke Türk / Norderstedt
Ein Studentenpaar, das zum 31.03.09 die Wohnung in meinem Haus gekündigt hat, zog am 03.02.2009 in die neue Wohnung. Die Miete für Februar wurde trotz Aufforderung nicht gezahlt, auch nicht die Betriebskosten für den vergangenen Abrechnungszeitraum und die Stromrechnung für Januar 2009. Zwei Paar Schlüssel zu Haus und Grundstück befinden sich noch in ihrem Besitz.