Sehr geehrter Ratsuchender,
da die Vertretung hier zulässig ist, werden Sie auf die persönliche Anwesenheit des Vermieters nicht bestehen können; eine Vollmacht sollte nqachgewiesen werden, kann aber auch im Übergabeprotokoll - "mit Vollmacht des Vermieters" - erfolgen und sollte dann von Ihnen auch VOR Unterschriftsleistung nachgetragen werden.
Gleichwohl könnten im Streitfall die Vertreter als Zeugen auftreten, so dass Sie alle eventuellen Streitpunkte manifestieren (und ggfs. fotografieren sollten). Eine nachträgliche Mängelrüge ist nur bei verdeckten Mängeln immer möglich; ansonsten gilt das Protokoll.
Die Nebenkostenabrechnung muss innerhalb eines Jahres nach Abrechnungszeitraum erstellt werden. Sollte der Abrechnungszeitraum mit dem Kalenderjahr übereinstimmen, könnten Sie eine Frist von 14 Tage setzen, ansonsten wäre ein Monat nach Abrechnungszeitraum angemessen, sofern der Vermieter alle Unterlagen auch von Drittfirmen vorliegen hat.
Dieses Recht haben Sie auch und hätten die Vorauszahlungen zurückbehalten können, was nun aber aufgrund des bevorstehenden Auszuges wenig wirksam ist; eine Verrechnung mit der Kaution, die innerhalb von sechs Monaten nach Übergabe auszuzahlen ist, können Sie aber nicht ausschließen, da dieses gesetzlich zulässig wäre.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt
Thomas Bohle