Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegeben Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
1. Sie müssen aufgrund des Gewaltmonopols des Staates eine Räumungsklage erheben. Aufgrund der Eilbedürftigkeit und des hohen drohenden Rechtsverlustes und Schaden meine ich, dass eine einstweilige Verfügung erfolgversprechned ist.
2.+3. Der Zugang wäre unerlaubte verbotene Eigenmacht. Eine einstweilige Verfügung mit einem nachgeschalteten Hauptsacheverfahren wäre der schnellste Weg. Sie können auch außergerichtlich eine 24h Frist setzen mit Androhung Schadenersatz und Strafanzeige (123 StGB).
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Hans-Christoph Hellmann, Rechtsanwalt