Endet das Mietverhältnis und setzt der Mieter den Gebrauch der Mietsache fort, so findet <a class="textlink" rel="nofollow" href="http://dejure.org/gesetze/BGB/545.html" target="_blank" class="djo_link" title="§ 545 BGB: Stillschweigende Verlängerung des Mietverhältnisses">§ 545 BGB</a> für Miter und Vermieter keine Anwendung. ... Da derzeit drei Gebäude in unmittelbarer Nachbarschaft saniert werden und der Vermieter keine Mietminderung gewähren will, weil es sich angeblich um ein Sanierungsgebiet handelt, in dem jederzeit mit Baumaßnahmen gerechnet werden müsse und bereits die beiden Nachbarparteien ausgezogen sind wegen Betriebskostennachzahlungen von mehr als 1000€, mach ich mir nun langsam Sorgen, ob ich unter Umständen aus dieser Wohnung herauskomme, wenn sich meine Lebensumstände ändern. ... Unter welchen Umständen kann ich diesen Mietvertrag vorzeitig kündigen, unabhängig von der Möglichkeit, einen Nachmieter anzubieten, den ich vermutlich bei den derzeitigen Baumaßnahmen eher schwer finden würde und den der Vermieter ja auch akzeptieren müsste?