Wohnung erst nach 5 Jahren Kündbar?
beantwortet von
Rechtsanwältin Gabriele Haeske / Wallenhorst
Guten Tag, meine Frage bezieht sich auf den Einheitsmietvertrag 2849 §2 Mietzeit. In Diesem ist unter Punkt 2 der Kündigungsausschluss festgelegt. Mein Mietverhältnis begann mit dem 1.08.2005 Ich schreibe das hier mal auf: Die Parteien vereinbaren wechselseitig auf die Dauer von (leeres Feld)_____<(wurde nicht von der Vermieterin ausgefüllt) Jahren ab Vertragsbeginn auf ihr Recht zur ordentlichen Kündigung des Mietvertrages zu verzichten.