Kündigung Mietwohnung trotz 3 Jahres Frist
vom 30.6.2017
40 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Dr. Andreas Neumann / Münster
Sehr geehrte Damen und Herren, ich wohne in München und arbeite in einem Home Office. Meine Firma sitzt 414 km entfernt an der Schweizer Grenze. Vor anderthalb Jahren habe ich einen Mietvertrag abgeschlossen, der vorsieht, das ich keine ordentliche Kündigung vor Ablauf von 3 Jahren aussprechen kann, es sei denn, es liegen wichtige private Gründe vor.