Sehr geehrte Ratsuchende,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Wenn der Vermieter Sie nachweislich schon zum Ablauf des Septembers aus dem Mietverhältnis entlassen hat, kann er für den Oktober natürlich auch keine Miete mehr verlangen oder mit der Kaution verrechnen.
Das Problem, welches ich sehe, liegt darin, daß Sie nichts Schriftliches haben, sondern nur einen Zeugen.
Der Vermieter wird, sollten Sie vor Gericht gehen, nun sicherlich behaupten, daß er mit einer vorzeitigen Auflösung des Mietvertrages nur unter der Bedingung einer erfolgreichen Nachvermietung einverstanden gewesen ist.
Ob sich Ihr Zeuge nun, 2 Jahre danach, noch so genau an den genauen Wortlaut des Gespräches erinnern kann, ist zumindest riskant - für eine gerichtliche Auseinandersetzung bestünde daher ein erhebliches Prozeßrisiko.
Gleichwohl ist es durchaus einen Versuch wert, den Vermieter unter Hinweis auf den Zeugen auf seine damalige Aussage hinzuweisen, und der Verrechnung mit der Kaution zu widersprechen.
Möglicherweise gibt der Vermieter, auf ein anwaltliches Schreiben hin, dann auch nach, ohne daß es einer Klage bedarf.
Ich hoffe, Ihnen mit meiner Antwort geholfen zu haben und stehe Ihnen für Rückfragen und die weitere Vertretung selbstverständlich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
A. Schwartmann
Rechtsanwalt
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Antwort
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Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Fachanwalt für Familienrecht