unbefristeter Mietvertrag und Mindestmietdauer
Das Recht zur Kündigung bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften. §7: Kündigung Auf die Kündigung des Mietvertrages findet der <a class="textlink" rel="nofollow" href="http://dejure.org/gesetze/BGB/573f.html" target="_blank" class="djo_link">§§573ff BGB</a> Anwendung. §8: Sollte eine Klausel unwirksam sein, so wird diese durch eine solche ersetzt, die dem wirtschaftlich gewollten Inhalt in rechtlich zulässiger Weise entspricht. Ist diese Mindestmietdauer rechtlich wirksam oder kann der Mietvertrag mit der "normalen" gesetzlichen Frist noch innerhalb dieser Mindestmietdauer ganz normal gekündigt werden?