1. Streichen bei Auszug 2. nicht im Übergabeprotokoll erfasster Vormieterschaden
vom 27.4.2018
40 €
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beantwortet von
Nr. 4 (4) Der Mieter ist verpflichtet, soweit der Schaden durch den Mieter oder die in Nr. 4.3 genannten Personen [Familienmitglieder, Besucher, Handwerker etc.] verursacht wurde, die Reparaturkosten für Installationsgegenstände, die seinem direkten und häufigen Zugriff ausgesetzt sind, wie die Installation für Wasser und Gas, Elektrizität, Heiz- und Kocheinrichtungen, Fenster- und Türverschlüsse, sowie für Rolläden zu tragen, soweit die Kosten der einzelnen Reparatur 75,- € nicht übersteigen und der jährliche Reparaturaufwand nicht mehr als eine Monatsmiete (ohne Heizkosten) beträgt. ... Vom Mieter angebrachte Tapeten sind bei Auszug wieder zu entfernen, Dübellöcher sind fachgerecht zu verschließen. ... Irgendwelche Fristenregelungen gibt es im Mietvertrag nicht.