Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Nach Ihrer Schilderung wird Ihr Vermieter durchaus das Recht haben, Ihren Mietvertrag fristlos zu kündigen. Ein Selbsthilferecht, Sie vor die Tür zu setzen, steht ihm aber auf keinen Fall zu. Ziehen Sie nach der Kündigung nicht aus, muß er zunächst die Gerichte bemühen.
Gegen die Aussperrung werden Sie sich im Wege des einstweiligen Rechtsschutz wehren können. Sollten Sie morgen vor verschlossenen Türen stehen, empfehle ich Ihnen, sich an einen Anwalt zur Durchsetzung Ihrer Rechte zu wenden.
Eine einstweilige Verfügung auf Wiedereinräumung des Mitbesitzes an dem gemieteten Wohnraum werden Sie außerdem selbst beim Amtsgericht Köln beantragen können. Dort steht Ihnen auf der Rechtshilfestelle ein Rechtspfleger bei der Formulierung des Antrags zur Seite.
Ich hoffe, Ihnen mit meiner Antwort geholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
A. Schwartmann
Rechtsanwalt
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Rechtsanwalt A. Schwartmann
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Antwort
vonRechtsanwalt Andreas Schwartmann
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Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Fachanwalt für Familienrecht
Hallo,
erst einmal danke für die rasche antwort.Ich komme wie gsagt zu hause nicht rein habe aber im Briefkasten heute die fristlose Kündigung gefunden die ich in folgendem Zitieren will:
Sehr geehrter Herr Dogan,
hiermit künige ich Ihren Untermietvertrag fristlos.
Gründe:
1. Nicht bezahlten Miete Juli in Höhe von 325 EUR
2. Vernachlässigung der Mietsache
3. Fortsetzung des Mietverhältnisses nicht zumutbar wegen Schädigung meiner Person und meines Namens durch Warenkreditbetrug und Urkundenfälschung. Die Angelegenheit wurde am 28.06.2006 zur Anzeige gebracht und liegt der ripo unter dem Aktenzeichen 60 1000 - 155510 - 06/4 vor
4. Versäumnis der Anmeldung auf dem EMA
Falls sie sich nicht mit mir bis zum 10.07.2006 in Verbindung setzen werde ich zunächst die verderblichen Lebensmittel samt Geschirr entsoren um die Mietsache vor Ungezieferbefall zu schützen.
Die Mietsache wird alsbald von mir auf Ihre Kosten geräumt.
Also was sollt eich jetzt am besten tun? Komme ich jetzt überhaupt noch da rein, bzw. habe ich chancen an meine sachen zu kommen und darf er das überhaupt.
Sie rieten mir, einen Anwalt zu konsultieren und da sie schon mit der Sache vertraut sind würde ich gerne sie als Anwalt hinzuziehen wenn sie die Möglichkeit haben.
Danke im voraus für die Antwort.
Gruß
Dogan
Selbst wenn zur Kündigung berechtigende Gründe vorliegen, darf der Vermieter die Wohnung bzw. die Räume nicht eigenmächtig räumen, sondern hat zunächst den Gerichtsweg zu beschreiten.
Gerne dürfen Sie sich selbstverständlich zur weiteren Vertretung an mich wenden.
Mit freundlichen Grüßen
A. Schwartmann
Rechtsanwalt