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Habe mit mit meinem Vermieter gemacht und brauche jetzt dringend Hilfe!!!

10. Juli 2006 19:16 |
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Mietrecht, Wohnungseigentum


Beantwortet von


21:02

Hallo,
ich habe folgendes Problem.
Ich bin vor 1 1/2 Monaten in eine WG gezogen, wurde also quasi Untermieter einer Person die in der die Wohnung gemietet hat.

Ich war früher schwer kaufsüchtig habe damals eine Therapie gemacht und dachte ich wär geheilt.Leider wurde ich aber rückfällig und da ich nix mehr irgendwo bestellen kann habe ich Sachen über den Namen meines Mitbewohners bestellt.

Ich habe extrem viele sachen bestellt allerdings nur 2 davon bei der Post abgehohlt, da ich dann irgendwann das einfach nicht mehr machen konnte. Ich wollte versuchen die abgehohlten Waren per Ratenzahlung selber zu bezahlen allerdings hat dann mein Mitbewohner davon Wind bekommen ist zur Polizei gegangen und die haben herausgefunden dass ich die Sachen bestellt bzw. abgehohlt habe.

Ich weiß das ich mich damit der Urkundenfälschung und des BEtruges strafbar gemacht habe.

Worum es mir jetzt aber geht ist, das mein vermieter kurzerhand das schloß ausgewechselt hat und meine sachen rausgeschmissen hat und mich erst recht nicht mehr reinlassen will.

Dinge die ich zwar verstehe aber ich bin in Köln alleine sprich meine Familie usw. wohnen in Berlin wo ich mich derzeit noch bis morgen befinde.

Ich weiß jetzt nicht wo ich morgen wenn ich in Köln ankomme bleiben soll und daher wollte ich sie jetzt fragen, ob das legitim ist was er getan hat da wir einen bestehenden Untermietvertrag ist und ob ich notfalls mit Polizeilicher Gewalt in die Wohnung kommen kann.

Klar weiß ich das ich scheiße gebaut habe, ich hab mich auch schon mehrfach bei ihm entschuldigt nur ist er jetzt z.B. auch noch zur Arbeitsstelle meiner FREUNDIN gegangen und hat da dem Chef erzählt was ich gemacht habe und dadurch steht meine Freundin vor Ihrem Chef jetzt auch ziemlich scheiße da.

Ich wollte wissen was ich jetzt machen kann und wie ich das am besten Regeln kann.

Ich bedanke mich im voraus für die Antwort.

gruß

10. Juli 2006 | 19:37

Antwort

von


(919)
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52349 Düren
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Web: https://www.rechtsanwalt-schwartmann.de
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Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Nach Ihrer Schilderung wird Ihr Vermieter durchaus das Recht haben, Ihren Mietvertrag fristlos zu kündigen. Ein Selbsthilferecht, Sie vor die Tür zu setzen, steht ihm aber auf keinen Fall zu. Ziehen Sie nach der Kündigung nicht aus, muß er zunächst die Gerichte bemühen.

Gegen die Aussperrung werden Sie sich im Wege des einstweiligen Rechtsschutz wehren können. Sollten Sie morgen vor verschlossenen Türen stehen, empfehle ich Ihnen, sich an einen Anwalt zur Durchsetzung Ihrer Rechte zu wenden.

Eine einstweilige Verfügung auf Wiedereinräumung des Mitbesitzes an dem gemieteten Wohnraum werden Sie außerdem selbst beim Amtsgericht Köln beantragen können. Dort steht Ihnen auf der Rechtshilfestelle ein Rechtspfleger bei der Formulierung des Antrags zur Seite.

Ich hoffe, Ihnen mit meiner Antwort geholfen zu haben.


Mit freundlichen Grüßen

A. Schwartmann
Rechtsanwalt



--
Rechtsanwalt A. Schwartmann
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Rechtsanwalt Andreas Schwartmann
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Fachanwalt für Familienrecht

Rückfrage vom Fragesteller 12. Juli 2006 | 09:53


Hallo,
erst einmal danke für die rasche antwort.Ich komme wie gsagt zu hause nicht rein habe aber im Briefkasten heute die fristlose Kündigung gefunden die ich in folgendem Zitieren will:

Sehr geehrter Herr Dogan,

hiermit künige ich Ihren Untermietvertrag fristlos.

Gründe:

1. Nicht bezahlten Miete Juli in Höhe von 325 EUR

2. Vernachlässigung der Mietsache

3. Fortsetzung des Mietverhältnisses nicht zumutbar wegen Schädigung meiner Person und meines Namens durch Warenkreditbetrug und Urkundenfälschung. Die Angelegenheit wurde am 28.06.2006 zur Anzeige gebracht und liegt der ripo unter dem Aktenzeichen 60 1000 - 155510 - 06/4 vor

4. Versäumnis der Anmeldung auf dem EMA


Falls sie sich nicht mit mir bis zum 10.07.2006 in Verbindung setzen werde ich zunächst die verderblichen Lebensmittel samt Geschirr entsoren um die Mietsache vor Ungezieferbefall zu schützen.

Die Mietsache wird alsbald von mir auf Ihre Kosten geräumt.


Also was sollt eich jetzt am besten tun? Komme ich jetzt überhaupt noch da rein, bzw. habe ich chancen an meine sachen zu kommen und darf er das überhaupt.

Sie rieten mir, einen Anwalt zu konsultieren und da sie schon mit der Sache vertraut sind würde ich gerne sie als Anwalt hinzuziehen wenn sie die Möglichkeit haben.

Danke im voraus für die Antwort.

Gruß

Dogan

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 12. Juli 2006 | 21:02

Selbst wenn zur Kündigung berechtigende Gründe vorliegen, darf der Vermieter die Wohnung bzw. die Räume nicht eigenmächtig räumen, sondern hat zunächst den Gerichtsweg zu beschreiten.

Gerne dürfen Sie sich selbstverständlich zur weiteren Vertretung an mich wenden.


Mit freundlichen Grüßen

A. Schwartmann
Rechtsanwalt

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