Nachdem die zu beseitigenden Mängel angesprochen wurden, hieß es dann, wir könnten die Küche ausbauen, wenn wir die die Kosten des Transportes der Küche zu einem Lager übernähmen, dazu noch die Einlagerungskosten für die Zeit unserer Mietdauer und schließlich noch bei unserem Auszug die Kosten für einen fachgerechten Wiedereinbau der Küche tragen. ... Die anfallenden Kosten hätten auch außer jedem Verhältnis zum Wert der Küche gestanden. ... Über diese Aussage waren wir zunächst etwas geschockt, aber nach einer kurzen Beratung, um uns weiteren vorprogrammierten Ärger zu ersparen und wegen der nicht unbegründeten "Angst", dass wir direkt eine Kündigung des Vermieters erhalten und nach 3 Monaten gleich wieder ausziehen dürfen, haben wir beschlossen, dem Vermieter einen Aufhebungsvertrag anzubieten.