a) Ich habe am 20.02.2009 einen Mietvertrag unterschrieben mit Starttermin 16.03.2009. b) Der Vertrag ist unbefristet. c) Es ist keine Staffelmiete vereinbart. d) Ich gehe davon aus, dass es sich um einen Formular-Mietvertrag handelt, da es sich anscheinend um ein Standard-Formular handelt, in dem lediglich einige wohnungsspezifische Angaben zu Raumanzahl, Fläche, mitvermieteten Gegenständen, Miethöhe, Nebenkosten und Verteilungsschlüssel gemacht wurden. e) Das ordentliche Kündigungsrecht wurde ausgeschlossen mit der Formulierung „Mieter und Vermieter vereinbaren einen Ausschluss des ordentlichen Kündigungsrechtes bis zum 31.03.2010, d.h. zu diesem Termin ist eine Beendigung des Mietvertrages durch ordentliche Kündigung frühestens möglich.“ f) Ein Paragraph im Mietvertrag lautet wie folgt „§5 Zustand der Mieträume: Die Mieträume werden dem Mieter zu Beginn des Mietverhältnisses in renoviertem Zustand übergeben. ... Die verschuldensunabhängige Haftung des Vermieters für anfängliche Sachmängel (§536a BGB) – ausgenommen Schäden an Körper, Leben und Gesundheit – wird dem Vermieter vom Mieter erlassen.“ g) Die Wohnung ist in einem stark verwohnten Zustand (Schmutz an den Wänden etc.). ... Da der Zustand der Wohnung für mich völlig inakzeptabel ist, und ich die Wohnung schnellstmöglich „loswerden“ möchte, habe ich nun folgende konkrete Fragen: 1.)