Gemeinsame Wohnung -> Trennung -> vsl. Keine Schlüsselübergabe
Ich habe mich am 02.08.2011 mit dem bevollmächtigten vom Vermieter zusammen gesetzt und ihm eine Ordentliche Kündigung der Wohnung zum 31.10.2011 überreicht, in der ich für meine Exfreundin mit unterschrieben habe (Eine Vollmacht meiner Freundin habe ich ihm im Original mit überreicht). ... Nun habe ich noch gegoogelt und geschaut, was für Möglichkeiten ich zur fristlosen Kündigung habe, ich fand den Gesetzestext in dem steht, dass man fristloses Kündigungsrecht hat, wenn einem die Wohnung nicht rechtzeitig und im Vertragsgemäßen Zustand übergeben wird. ... Nun meine Fragen: Wenn der Vermieter mir Nicht am 01.09.2011 pünktlich die Schlüssel übergibt, habe ich dann direkt am 02.09.2011 fristloses Kündigungsrecht, oder muss ich die 2 Monate abwarten und kann dann de Mietzahlung verweigern?