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1.170 Ergebnisse für schaden sache

Überprüfung des Mietvertrags
vom 26.11.2006 200 € Historischer Preis
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Die Geltendmachung eines weiteren Schadens bleibt vorbehalten. § 3. ... Bei preisgebundenem Wohnraum ist die Kaution nur zur Sicherung von Ansprüchen des Vermieters aus Schäden an der Wohnung oder unterlassenen Schönheitsreparaturen bestimmt. § 6. ... Der Mieter haftet für alle durch die Tierhaltung entstandenen Schäden. § 8.
Prüfung Wohnraummietvertrag, Mietvertrag prüfen
vom 8.8.2013 70 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwältin
Umzulegende Betriebskosten Neben der Miete werden, soweit sie anfallen, folgende Betriebskosten - wie in der Betriebskostenverordnung (BetrKV) näher bezeichnet - umgelegt: a) laufende öffentliche Lasten des Grundstücks; b) Kosten der Wasserver- und Abwasserentsorgung; c) Heizungs- und Warmwasserkosten; d) Kosten für den Betrieb des maschinellen Personenaufzuges; e) Kosten der Straßen- und Gehwegreinigung, Winterdienst und der Müllabfuhr; f) Kosten der Hausreinigung und Ungezieferbekämpfung; g) Kosten der Gartenpflege; h) Kosten der Allgemeinbeleuchtung; i) Kosten der Schornsteinreinigung; j) Kosten der Sach- und Haftpflichtversicherung; k) Hausmeisterkosten; l) Kosten des Betriebes der Gemeinschaftsantennenanlage und/oder des Betriebes der mit einem Breitbandkabelnetz verbundenen privaten Verteileranlage m) sonstige Betriebskosten, z.B. für Rohr- oder Dachrinnenreinigung, für Wartung / Prüfung von Feuerlöschgeräten, RWA-Anlagen oder Blitzableitern, Wartung / Prüfung von Lüftungsanlagen u.a. gemeinschaftlich genutzte Einrichtungen, Legionellenprüfung des Trinkwassers, Nutzerwechsel/Schätzungsgebühren Abrechnungsfirmen. 2. ... Der Mieter ist ohne die Erlaubnis des Vermieters nicht berechtigt, den Gebrauch der gemieteten Sache einem Dritten zu überlassen, insbesondere die Sache weiterzuvermieten.
Mieterin will die WHG unrenoviert verlassen und nennt keine Übergabetermin
vom 29.3.2008 55 € Historischer Preis
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Sehr geehrte Anwälte, vorab gleich meine Frage. Wenn eine Mieterin kündigt und dann die WHG nicht übergibt und ich sie rausklagen muss, bzw erst später klage, muss die Mieterin dann eine Nutzungsentschädigung für die WHG zahlen und kann man auch die zweite Mieterin ranziehen, obwohl die dort garnicht mehr wohnt ? Nun zum Fall.: Ich habe zwei Mietern vor ca. einem Jahr eine WHG mit gegenseitigen Kündigungsverzichtsausschluss vermietet.
Wasserschaden, Schimmelbfall in der Wohnung/ Mietminderung
vom 28.6.2025 für 52 €
beantwortet von Rechtsanwalt
Zur Sache selbst ist es wie folgt: Aufgrund der von Ihnen beschriebenen Mängel und Einschränkungen besteht grundsätzlich ein Anspruch auf Mietminderung gemäß § 536 BGB, da die Gebrauchstauglichkeit der Wohnung erheblich beeinträchtigt ist. 1. ... Voraussetzung: Der Schaden ist dort versichert (Wasserrohrbruch etc.). *) Sollte die Ursache des Schadens in einem Fehlverhalten Ihrerseits liegen (z. ... Wichtig: Solange nicht geklärt ist, dass Sie den Schaden verursacht haben, dürfen Ihnen keine Kosten aufgebürdet werden.
Wann ist der Verpächter zur Kautionsrückzahlung verpflichtet?
vom 30.8.2007 20 € Historischer Preis
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Hallo, Folgender Sachverhalt liegt zu Grunde: 1.Im Rahmen eines Gaststättenmiet - / Pachtvertrages ab 01.08.1990 zwischen Verpächter und Pächterin wurde u.a. auch eine Kaution in Höhe von damals 2.700,00 DM, jetzt 1.380,48 € vereinbart. 2.Diese Kaution wurde mit Verpfändungsurkunde der über das Sparguthaben der Pächterin am 20.07.1990 abgesichert. 3.Am gleichen Tag wurde bei der Sparkasse das Mietkautionsbuch in Form eines Kontos angelegt. 4.Nach ca. 1 ½ Monaten, so etwa am 15. September 1990 wurde das Mietverhältnis im beiderseitigen Einverständnis wieder gelöst. Trotz mehrfacher Aufforderung in den letzten Jahren bei der zuständigen Sparkasse die Sparbuchfreigabe schriftlich zu erteilen, ist der Verpächter nach wie vor der Auffassung, dass die Kaution nicht der Pächterin, sondern ihm zustehe.
Heizungsventil klemmt - muss das der Mieter zahlen?
vom 30.11.2009 25 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
In meiner Mietwohnung wurde ein Heizkörper aufgrund eines klemmenden Stiftes am Heizungsventil nicht warm. Nachdem ich meiner Hausverwaltung den Defekt telefonisch mitgeteilt hatte, erschien ein Techniker, der das Ventil mit etwas Öl schnell wieder gängig machte. Ich wunderte mich noch darüber, dass ich einen Arbeitsnachweis abzeichnen musste, machte mir aber keine weiteren Gedanken darüber.
Vorsorgliche Flachdachabdichtung mit Zusatzdämmung - Sanierung o. Modernisierung
vom 15.7.2012 25 € Historischer Preis
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Hauptflachdächer aller Hauser vorsorglich, bevor größere Schäden an den vorhandenen Flachdachabdichtungen, verbunden mit Abrisskosten an den bestehenden Dächer entstehen, diese mit einer Zusatzdämmung auf der Grundlage der Energieeinsparungsverordnung sowie einer Neuabdichtung zu Kosten in Höhe von ca. 290.000,- versehen zu lassen.
Mietrecht Kündigung,
vom 29.12.2015 98 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Guten Tag, wir haben mit einem Geschäftsehepaar-Hoteliers, einen Mietvertrag mit gegenseitigem Kündigungsverzicht von 12 Monaten abgeschlossen. Nach 12 Monaten kann der Mietvertrag mit 3 monatiger Frist gekündigt werden. Das Hotelierspaar hat die Wohnung zur Unterbringung/Weitervermietung an Mitarbeiter gemietet.