Fehlbetrag in der Mietkaution Rückzahlung
beantwortet von
Rechtsanwältin Simone Sperling / Dresden
Sehr geehrte Frau Anwältin, sehr geehrter Herr Anwalt, aus einem gekündigten Mietverhältnis (Kündigung am 31.12.2005 zum 31.3.2006) wurde mir meine Mietkaution in Höhe von 2000 Euro von meinem Vermieter, Herrn D., nicht vollständig ausgezahlt, mit der Begründung, dass die Küche das Eigentum von Herrn D. war. ... Die Küche haben wir bei Auszug komplett für 80 Euro (also inklusive Herd) auf eBay verkauft, da Herr D. die Küche selbst nicht übernehmen wollte bzw. dem von ihm ausgewählten Nachmieter nicht zur Abnahme angeboten hat. Meine Situation ist die, dass ich sowohl eine Küche gekauft habe die in Wirklichkeit gar nicht komplett mir gehört hat und die ich dann zur Not verkaufen musste (Wertminderung) und dann noch dafür vom Vermieter meine eigene Küche in Rechnung gestellt wird, habe ich also ca. 1600 Eure verloren.