Etwas flau im Magen ist mir bei folgender Formulierung im Nachtragsentwurf zum bestehenden Mietvertrag, wo steht, dass ich als eintretender Mieter "alle Kosten, die im Zusammenhang mit dem Mieterwechsel anfallen" zu tragen habe. ... Sehen Sie die Formulierung der Hausverwaltung, dass ich als eintretender Mieter für alle Kosten, die im Zusammenhang mit dem Mieterwechsel anfallen, aufzukommen habe, als kritisch an, da zu weit gefasst? ... Eigentlich will ich, dass der Vormieter alle anfallenden Kosten des Mieterwechsels übernimmt, er dessen Mietspuren auf seine Kosten beseitigt (immerhin profitiert besonders auch er sehr davon, dass ich in den Vertrag einsteige und er daraus entlassen wird).