Nun, nach Auspruch der Kündigung, habe ich den Verdacht, das mein Vermieter möglicherweise meine Kaution einbehalten wird, um damit "nach dem Mietvertrag erforderliche Schönheitsreperaturen" zu finanzieren. ... Die maßgeblichen Fristen beginnen mit dem Anfang des Mietverhältnis zu laufen; dies gilt auch, soweit der Grad der Abnutzung eine frühere Ausführung erfordert. ... Ist der Mieter mit der ihm obliegenden Leistung im Verzug, so kann ihm der Vermieter zur Bewirkung der Leistung eine angemessene Frist mit der Erklärung bestimmen, daß er die Durchführung der Schönheitsreperaturen durch den Mieter nach dem Ablauf der Frist ablehnt.