Schönheitsreparaturklausel bei Auszug
vom 30.1.2013
60 €
Historischer Preis
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beantwortet von
Rechtsanwalt Jan Wilking / Oldenburg
Kleine Instandhaltungen umfassen nur das Beheben von Schäden bis zum Betrag von EUR 50.-, im Einzelfall an Teilen der Wohnung, die dem direkten und häufigen Zugriff des Mieters ausgesetzt sind, wie z.B. ... Soll ich hier dazu Schreiben „Schäden vom Vormieter"? ... Was mache ich falls ich eine Rechnung erhalte?