Sehr geehrter Fragesteller,
zu Ihrer Anfrage nehme ich wie folgt Stellung:
1.
Das Wohnungsabnahmeprotokoll dient dazu, spätere Auseinandersetzungen zwischen Mieter und Vermieter zu vermeiden. Wenn in dem Protokoll z. B. einzelne Mängel, wie Sie schreiben, festgehalten sind, die Wohnung im Übrigen als vertragsgemäß vom Vermieter bestätigt wird, können über die Beseitigung der festgehaltenen Mängel hinaus seitens des Vermieters keine Ansprüche mehr geltend gemacht werden.
Nach wohl herrschender Rechtsprechung kann der Vermieter den Mieter nicht für Schäden verantwortlich machen, die im Übergabeprotokoll nicht aufgeführt sind. Der Vermieter kann auch nicht einwenden, bestimmte Mängel seien bei der Wohnungsabnahme nicht zu erkennen gewesen.
Wenn also im Protokoll der Laminatboden nicht als mängelbehaftet aufgelistet ist, haben Sie mit der Beseitigung dieser angeblichen Mängel nichts zu tun.
2.
D. h. Sie brauchen die Kosten, die Ihnen der Vermieter in Rechnung stellt, nicht zu bezahlen. Vor diesem Hintergrund empfehle ich, den Vermieter schriftlich auf diese Sach- und Rechtslage hinzuweisen.
Mit freundlichen Grüßen
Gerhard Raab
Rechtsanwalt
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