Recht auf fristlose Kündigung bei Wohnungsschäden
vom 28.11.2006
30 €
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beantwortet von
Rechtsanwältin Gabriele Haeske / Wallenhorst
Sehr geehrte Damen und Herren, mein Sohn Simon hat heute vor einem Monat geheiratet. In seiner Wohnung hat er schon nach kurzer Zeit folgende Probleme: 1. Vermieter wünscht, daß das Hausganglicht nicht benützt würde, er benütze den Gang auch ohne Licht bei Dunkelheit. 2.