Kosten Schaden Dachterrasse und Folgeschäden für Sonder- oder Gemeinschaftseigentümer
vom 2.10.2009
45 €
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Ich möchte meine Dachgeschoss-Eigentumswohnung mit einer dazugehörigen Terrasse (i.S.des §3 Nr.19 der Teilungserklärung) verkaufen. Gemäß des §4 (1) Buchstabe k dieser Teilungserklärung gehören zum Sondereigentum Balkone und Terrassen, soweit diese nicht Gemeinschaftseigentum sind und nach Buchstabe a der Fußbodenbelag und der Deckenputz der im Sondereigentum stehenden Räume. ... Wie ist die Rechtslage in Bezug auf die Verpflichtung seitens der Hausverwaltung zur Instandsetzung der Terrassenabdichtung (Silikonfugenabdichtung) am Ende der Terrasse sowie einzelner Fliesen auf meine Kosten Hätte dies auch durch die Hausverwaltung auf Kosten der Eigentümergemeinschaft durchgeführt werden müssen, wenn ja welche Instandsetzungsmaßnahmen genau?