Kündigungsfrist bei auf unbestimmte Zeit abgeschlossenen Untermietvertrag
Daher nun zu meinen Fragen: Handelt es sich um eine rechtlich wirksame Kündigung? Ist die genannte Frist - 31.10. - wirksam? Könnte eine fristlose Kündigung mit dem - unhaltbaren und falschen - Vorwurf der Entwendung von Geschirr (angeblich 3 oder 4 Teller und 2 oder 3 Gläser!!!)